Unternehmensbesteuerung

Unternehmensbesteuerung
Un|ter|neh|mens|be|steu|e|rung, die:
Besteuerung von Unternehmen (2).

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Unternehmensbesteuerung,
 
im weiteren Sinn die Besteuerung der finanziellen Ergebnisse von Unternehmen (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbeertragsteuer), der Unternehmensleistungen (allgemeine Umsatz- und spezielle Verbrauchsteuern) und des Unternehmensvermögens (Grund- sowie früher Vermögen- und Gewerbekapitalsteuer). I. Allgemein werden die Umsatz- und die Verbrauchsteuern nicht zu den Unternehmensteuern gezählt, da unterstellt wird, dass sie (voll) weitergegeben werden.
 
Die einzelnen Unternehmensteuern bilden kein geschlossenes »System«; aus steuerwissenschaftlicher Sicht wird v. a. kritisiert, dass die bestehende Unternehmensbesteuerung nicht entscheidungsneutral ist und es dadurch zu gesamtwirtschaftlich nachteiligen Allokationsverzerrungen kommt. Nicht neutral ist die Unternehmensbesteuerung z. B. hinsichtlich der Wahl der Rechtsform: Bei Kapitalgesellschaften wird der einbehaltene Gewinn mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz besteuert, bei Personengesellschaften dagegen mit dem gewogenen arithmetischen Mittel der individuellen Einkommensteuersätze der Gesellschafter. Im Zentrum der Kritik der Unternehmensbesteuerung steht die mangelnde Neutralität hinsichtlich der Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen. Finanzierungsneutralität im Sinne einer steuerlichen Gleichbehandlung von Fremdfinanzierung, Selbstfinanzierung aus einbehaltenen Gewinnen und Beteiligungsfinanzierung aus neuen Kapitaleinlagen ist nicht gegeben, wenn Beteiligungserträge (z. B. Dividenden), einbehaltene Gewinne und Zinseinkommen (Zinszahlungen) steuerlich unterschiedlich belastet werden. Investitionsneutralität würde erfordern, dass durch die Unternehmensbesteuerung die Rangfolge von Investitionsprojekten gemäß ihrer Rentabilität durch die Unternehmensbesteuerung nicht gestört wird und die »Grenzinvestitionen«, die gerade noch den Kalkulationszinsfuß erbringt (deren Kapitalwert null ist), unbesteuert bleibt. Die Folge mangelnder Investitionsneutralität ist ein gesamtwirtschaftlich niedrigeres Investitions- und Sparvolumen und damit eine niedrigere Wachstumsrate des Sozialprodukts. Da eine Abhilfe im Rahmen des bestehenden Systems der Gewinn- und Einkommensbesteuerung v. a. wegen der Problematik der exakten Berechnung des ökonomischen Werteverzehrs im Sinne der Ertragswertabschreibung so gut wie unmöglich ist, werden grundsätzliche Reformen wie die Ersetzung der Unternehmensbesteuerung durch eine Teilhabersteuer oder aber durch eine Cash-Flow-Steuer vorgeschlagen.
 
Die Kritik der Wirtschaft an der bestehenden Unternehmensbesteuerung konzentriert sich v. a. auf die Kompliziertheit der steuerlichen Regelungen zur Gewinnermittlung und Bewertung, die Scheingewinnbesteuerung bei Geldentwertung und die Höhe der Unternehmensbesteuerungsbelastung im internationalen Vergleich.
 
 
Gutachten zur Reform der U., hg. vom Wiss. Beirat beim Bundesmin. der Finanzen (1990);
 
Taxing Profits in a Global Economy, hg. v. der OECD (Paris 1991);
 
U. in EU-Staaten, hg. v. J. Lang (1994);
 D. Schneider: Grundzüge der U. (61994);
 
Grundfragen der U., hg. v. F. Wassermeyer (1994).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Unternehmensbesteuerung: Grundlagen
 

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Un|ter|neh|mens|be|steu|e|rung, die: Besteuerung von ↑Unternehmen (2): In einer zweiten großen Steuerreform sollen ... die nächste Stufe der Ökosteuer und die schon lange versprochene Reform der U. in einem mächtigen Gesetzeswerk zusammenfasst werden (Spiegel 11, 1999, 32).

Universal-Lexikon. 2012.

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